Sparen Sie sich finanziellen Verlust.


Totalschaden oder Diebstahl – plötzlich stehen Sie ohne Fahrzeug da. Ihr erster Gedanke: Zum Glück gibt es ja die Kasko-Versicherung. Aber Achtung: Sie erstattet lediglich den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Für ein neues Auto müssen Sie also zusätzlich in die eigene Tasche greifen. Hier springt der Kaufpreisschutz* ein: Er ersetzt Ihnen die Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert. So bleibt Ihre gute Laune, auch wenn das Auto weg ist – denn Sie steigen einfach auf einen Neuen um.



Unsere Kundenberater vor Ort beraten Sie gerne persönlich zum Kaufpreisschutz. Alternativ Sie diesen auch direkt online abschließen.





Kaufpreisschutz

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* Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService,  Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig  vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Dieses Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden sowie Pkw ohne Vermietung.

** Erwerb des Ersatzfahrzeugs aus dem Volkswagen Konzern innerhalb von 6 Monaten nach einem Schadenfall über einen angeschlossenen Konzernhändler und Verwendung der gesamten Entschädigungsleistung aus dem Kaufpreisschutz für das Ersatzfahrzeug. Erstattung durch Überweisung bei Nachweis durch die Fahrzeugrechnung.